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Veröffentlichung | 17.03.2021

Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier
Noch kein Cent Anpassungsgeld geflossen
Wenn die Förderbänder in den Tagebauen stillstehen, werden nicht nur im Rheinischen Revier viele Jobs verloren gegangen sein.

DÜSSELDORF/BERLIN Der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung hat im Rheinischen Revier bereits begonnen. Das Anpassungsgeld (APG) gilt als wichtiges Instrument, um künftig wegfallende Jobs in Tagebauen und Kraftwerken bei RWE und großen Partnerunternehmen sozialverträglich abzufedern – theoretisch.

Bislang ist noch kein Cent Anpassungsgeld geflossen – weder bei RWE noch bei Zulieferern. Das geht aus einer Antwort von NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Eschweiler Landtagsabgeordneten Stefan Kämmerling (SPD) hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Laumann beruft sich auf Informationen aus Berlin und antwortete Ende Februar: Aufgrund noch laufender Prüfverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums „konnten Beschäftigte aus den Tagebauen und Kraftwerken noch keine individuellen Anträge“ auf Anpassungsgeld stellen.

Diese finanzielle Hilfe soll Beschäftigten ab 58 Jahren einen früheren und abgefederten Übergang in den Ruhestand für längstens fünf Jahre ermöglichen. Damit Partnerunternehmen für ihre Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassungsgeld geltend machen können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Demnach muss der „Jahresumsatzanteil zu mindestens 80 Prozent durch spezifische Tätigkeit“ in einem Braunkohletagebau erwirtschaftet worden sein, der vom Kohleausstiegsgesetz betroffen ist. Heißt: Große Zulieferer von Kraftwerken sind außen vor, das Anpassungsgeld wird nur den Partnerfirmen gewährt, die in Tagebauen tätig sind.

Doch für die meisten sind die Hürden viel zu hoch. 22 geprüfte Anträge auf Berücksichtigung als Partnerunternehmen wurden laut Arbeitsminister Laumann negativ beschieden. Recherchen unserer Zeitung ergaben, dass bis Anfang März aus allen deutschen Braunkohlerevieren 34 Anträge vorlagen, von denen 22 abgelehnt worden sind. Fünf wurden akzeptiert, sieben werden noch geprüft.

Die Vorgaben zur APG-Vergabe wurden „bewusst eng gewählt, um den Rahmen des finanziell Machbaren nicht zu überschreiten“, ist in einem unserer Zeitung vorliegenden „Sachstandspapier“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium zu lesen. Demnach sollen bis zum Jahr 2048 nicht mehr als fünf Milliarden Euro ausgegeben werden.

Das Ministerium prüft die Modalitäten

Offenbar sieht auch das Berliner Ministerium, dass unter den jetzigen Bedingungen nur sehr wenige Beschäftigte von Zulieferbetrieben der Kohlekonzerne berücksichtigt werden können. Daher werde gerade geprüft, „ob eine etwas weitere Auslegung der Berechnungsweise“ des Mindestumsatzes möglich und geeignet ist, „um weiteren Tochter- und Partnerunternehmen den Zugang zum APG zu eröffnen“. Finanzierungsvorgaben sollten aber nicht verletzt werden.

Der Dürener Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan (SPD) sieht „steigende Unruhe, weil die Beschäftigten nicht wissen, ob ihr Unternehmen dabei ist“. Es sei kaum zu erwarten, dass „hier in nennenswertem Umfang was passiert“.

VON VOLKER UERLINGS Leiter Lokalredaktion Düren



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